Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand 31.10.2025

§1 Geltungsbereich 

● Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der rurtec Elektrotechnik GbR, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). 

● Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

§2 Vertragsabschluss 

● Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. 

● Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Arbeiten zustande. 

§3 Leistungsumfang 

● Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Vereinbarung. 

● Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. 

● Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Sie bedürfen der schriftlichen Beauftragung oder nachweislichen Billigung durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail oder durch Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch). 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen 

● Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

● Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. 

● Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. 

● Stundenlohnarbeiten werden gemäß den aktuellen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet. Diese sind auf Anfrage erhältlich oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. 

● Bei erheblichen Kostensteigerungen für Material (mehr als 5 % seit Angebotsabgabe) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere bei stark schwankenden Rohstoffpreisen oder unvorhersehbaren Lieferkosten. 

● Werden vereinbarte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Eine daraus resultierende Verzögerung verschiebt den ursprünglich vereinbarten Bauendtermin entsprechend. Etwaige Mehrkosten, die durch Stillstand, erneute Anfahrt oder Umplanung entstehen, trägt der Auftraggeber. 

§5 Ausführungsfristen 

● Vereinbarte Ausführungsfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. 

● Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Materialengpässe, Streik, behördliche Anordnungen) verlängern die Fristen angemessen. 

● Sollte der Auftragnehmer an der Durchführung seiner Leistungen durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers gehindert werden (z. B. nicht vorbereitete Baustelle, Wartezeiten, fehlende Mitwirkung), kann der hierdurch entstehende Aufwand dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden. §6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

● Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten (z. B. Zugang zur Baustelle, Stromanschlüsse) rechtzeitig geschaffen sind. 

● Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, haftet der Auftragnehmer nicht für dadurch entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten. 

§7 Abnahme 

● Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. 

● Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. 

● Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Anlage in Betrieb nimmt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige schriftlich Mängel rügt. 

§8 Gewährleistung 

● Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Abnahme der Leistungen. 

● Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen. 

● Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 

● Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Bedienungsfehler, eigenmächtige Eingriffe oder nicht durch den Auftragnehmer ausgeführte Anschlussarbeiten entstehen. 

§9 Haftung 

● Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. ● Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

§10 Eigentumsvorbehalt 

● Gelieferte Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. 

● Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

 §11 Gerichtsstand und anwendbares Recht 

● Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

● Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 

§12 Schlussbestimmungen 

● Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

● Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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